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   BGH, 10.03.2021 - 6 StR 285/20   

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https://dejure.org/2021,6715
BGH, 10.03.2021 - 6 StR 285/20 (https://dejure.org/2021,6715)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2021 - 6 StR 285/20 (https://dejure.org/2021,6715)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2021 - 6 StR 285/20 (https://dejure.org/2021,6715)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls sowie wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung; Verlesbarkeit eines ärztlichen Attests bei Fehlen der eigenhändigen Unterschrift des Arztes und dem ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1
    Revision gegen die Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls sowie wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung; Verlesbarkeit eines ärztlichen Attests bei Fehlen der eigenhändigen Unterschrift des Arztes und dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Verlesung eines ärztlichen Attestes - Wenn die eigenhändige Unterschrift fehlt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 507
  • StV 2021, 788 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.08.2019 - 1 StR 57/19

    Verlesung eines ärztlichen Attests (Begriff des ärztlichen Attests, keine

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - 6 StR 285/20
    Erforderlich ist lediglich, dass es sich um eine schriftliche Erklärung ärztlicher Herkunft handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07; vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5 Ermittlungsmaßnahmen 4; vom 7. August 2019 - 1 StR 57/19; MüKo StPO/Krüger, § 256 Rn. 30; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage, § 256 Rn. 19; Alsberg/Dallmeyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 7. Aufl., Rn. 541).
  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 330/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Beweisantragsrüge

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - 6 StR 285/20
    Erforderlich ist lediglich, dass es sich um eine schriftliche Erklärung ärztlicher Herkunft handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07; vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5 Ermittlungsmaßnahmen 4; vom 7. August 2019 - 1 StR 57/19; MüKo StPO/Krüger, § 256 Rn. 30; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage, § 256 Rn. 19; Alsberg/Dallmeyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 7. Aufl., Rn. 541).
  • BGH, 18.04.2007 - 2 StR 111/07

    Verlesung eines ärztlichen Berichts (Unterschrift; Erkennbarkeit des Arztes)

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - 6 StR 285/20
    Erforderlich ist lediglich, dass es sich um eine schriftliche Erklärung ärztlicher Herkunft handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07; vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5 Ermittlungsmaßnahmen 4; vom 7. August 2019 - 1 StR 57/19; MüKo StPO/Krüger, § 256 Rn. 30; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage, § 256 Rn. 19; Alsberg/Dallmeyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 7. Aufl., Rn. 541).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Zudem wird für - im Gesetzgebungsverfahren als vergleichbar angesehene (s. BT-Drucks. 15/1508 S. 26) und vom Gesetzeswortlaut ähnlich geregelte - Zeugnisse oder Gutachten öffentlicher Behörden gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO gefordert, dass sich ergibt, von wem die Erklärung für die Behörde abgegeben wurde (vgl. LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 256 Rn. 41; KMR/R. Fischer, StPO, 111. EL, § 256 Rn. 41; BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Behörde 3; Beschluss vom 6. März 2001 - 1 StR 14/01, juris; zum ärztlichen Attest BGH, Beschluss vom 7. August 2019 - 1 StR 57/19, juris Rn. 5 mwN; Urteil vom 10. März 2021 - 6 StR 285/20, NStZ 2021, 507, 508).
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